Inklusion

Kinder mit Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot (Sprache) können an einer Regelschule (in Inklusion) oder an einem Sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentrum beschult werden. 

Bei einer inklusiven Beschulung werden für 1 Kind derzeit 2 Wochenstunden sonderpädagogischer Unterstützung bereitgestellt. Hierfür wird eine sonderpädagogische Lehrkraft des SBBZ an die Regelschule abgeordnet und 

  • unterrichtet gemeinsam mit der Regelschullehrkraft 
  • fördert die Schüler individuell 
  • berät die Regelschullehrkräfte 
  • entwickelt individuelle Lern- und Entwicklungsbegleitung; Förderpläne 
  • nimmt ggf. teil an Elterngesprächen, Klassenkonferenzen 
  • unterstützt neben der Inklusion in der Schule, auch in weiteren Bereichen  zur Teilhabe an der Gesellschaft

Inklusion im Ortenaukreis

Derzeit werden über die Brüder Grimm Schule Lahr Kinder mit Förderschwerpunkt Sprache an folgenden Regelschulen im Ortenaukreis betreut: 

  • August-Ruf-Bildungszentrum (GHWRS) , Ettenheim 
  • Ferdinand-Ruska-Schule, Kappel-Grafenhausen
  • Seelbach