Sonderpädagogischer Dienst

Die Aufgabe des Sonderpädagogischen Dienstes ist das Sonderpädagogische Beratungs- und Unterstützungsangebot an den allgemeinbildenden Schulen.

Außerdem führen wir die Diagnostik im Bereich der Einschulung, das sogenannte Feststellungsverfahren durch.

Beratungs- und Unterstützungsangebot

Das Angebot des Sonderpädagogischen Dienstes richtet sich an Lehrkräfte deren Schüler und Schülerinnen Schwierigkeiten im Bereich der Sprache, Wahrnehmung und/ oder Schriftsprache haben. Wir werden hinzugezogen, nachdem im Regelunterricht bereits Unterstützung und Förderung stattgefunden hat, diese jedoch nicht ausreicht und ein sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot benötigt wird.

Ziel ist es dabei, den Schülerinnen und Schülern durch geeignete Fördermaßnahmen erfolgreiches Lernen und Teilhabe an der allgemeinen Schule zu ermöglichen. Die Kontaktaufnahme erfolgt nachdem der ausgefüllte Vorbericht an die Brüder Grimm Schule gesendet wurde. Dies darf auch ohne Einverständnis der Eltern erfolgen.

Ablauf

1. Kontaktaufnahme mit dem Sonderpädagogischen Dienst SBBZ Sprache

  • ausgefüllter Vorbericht wird an die Brüder Grimm Schule geschickt

2. Auftragsklärung – Erstgespräch mit der Lehrkraft und den Eltern

  • Erhebung einer diagnostischen Fragestellung
  • Erklärung des Ablaufs
  • Anamnese (ggf. Sichtung bereits vorhandener Tests, Unterlagen, … )

3. Diagnostik

  • Hospitation in der Klasse
  • Diagnostik (Sprache / ggf. Kognition)
  • Aktueller Lernstand innerhalb der Klasse

4. Kooperativer Bildungsplan

  • Vorstellung der Testergebnisse
  • Beratung der Lehrkräfte und der Eltern
  • Ableitung Zielsetzung und individuelle Bildungsplanung

5. Umsetzung der individuellen Bildungsangebote

6. Evaluation, ggfls. Anpassung der Förderangebote

7. Abschluss des Beratungsprozesses

oder

8. Einleitung eines Feststellungsverfahrens nur mit Einverständnis der Eltern möglich

Zuständigkeiten

Maria Isele

Judith Kaes

Mirka Kümpel

Teresa Lang

Theresa Schätzle

Formulare

Feststellungsverfahren

Bei einem Feststellungsverfahren kann unterschieden werden zwischen einem Einschulungsgutachten (letztes Kindergartenjahr) und einer Antragsstellung während der Schulzeit. In diesem Fall muss ein Beratungs- und Unterstützungsangebot bereits stattgefunden haben.

Ablauf

  1. Antrag zur Anspruchsklärung geht über die zuständige Grundschule an das Schulamt Offenburg

2. Schulamt beauftragt entsprechendes SBBZ

3. SBBZ nimmt Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf

4. Sonderpädagogische Diagnostik

  • Überprüfung der Sprache, Schulreife, Motorik und Kognition
  • Kontaktaufnahme mit den zuständigen Erziehern, Therapeuten, etc.
  • Anamnese mit den Erziehungsberechtigten

5. Abschlussgespräch (Eltern und Schulleitung der zuständigen Grundschule)

  • Ergebnisse der Diagnostik
  • Beratung der Eltern und Feststellung des Elternwunsches

6. Gutachten wird an das Staatliche Schulamt Offenburg gesendet

7. Staatliches Schulamt Offenburg entscheidet über den Schulort

8. Zusendung des Bescheids an die Eltern und die beteiligten Schulen

Kontakt

Sonderpädagogischer Dienst
der Brüder Grimm Schule Lahr mit Außenstelle Steinach

Mauerweg 2
77933 Lahr

Telefon: 07821 / 95449-2405

E-Mail: znevn.vfryr@begranhxervf.qr