Sonderpädagogischer Dienst
„Die Aufgabe des Sonderpädagogischen Dienstes ist das Sonderpädagogische Beratungs- und Unterstützungsangebot an den allgemeinbildenden Schulen.
Außerdem führen wir die Diagnostik im Bereich der Einschulung, das sogenannte Feststellungsverfahren durch. „
Beratungs- und Unterstützungsangebot
Das Angebot des Sonderpädagogischen Dienstes richtet sich an Lehrkräfte deren Schüler und Schülerinnen Schwierigkeiten im Bereich der Sprache, Wahrnehmung und/ oder Schriftsprache haben. Wir werden hinzugezogen, nachdem im Regelunterricht bereits Unterstützung und Förderung stattgefunden hat, diese jedoch nicht ausreicht und ein sonderpädagogisches Beratungs- und Unterstützungsangebot benötigt wird.
Ziel ist es dabei, den Schülerinnen und Schülern durch geeignete Fördermaßnahmen erfolgreiches Lernen und Teilhabe an der allgemeinen Schule zu ermöglichen. Die Kontaktaufnahme erfolgt nachdem der ausgefüllte Vorbericht an die Brüder Grimm Schule gesendet wurde. Dies darf auch ohne Einverständnis der Eltern erfolgen.
Ablauf
1. Kontaktaufnahme mit dem Sonderpädagogischen Dienst SBBZ Sprache
- ausgefüllter Vorbericht wird an die Brüder Grimm Schule geschickt
2. Auftragsklärung – Erstgespräch mit der Lehrkraft und den Eltern
- Erhebung einer diagnostischen Fragestellung
- Erklärung des Ablaufs
- Anamnese (ggf. Sichtung bereits vorhandener Tests, Unterlagen, … )
3. Diagnostik
- Hospitation in der Klasse
- Diagnostik (Sprache / ggf. Kognition)
- Aktueller Lernstand innerhalb der Klasse
4. Kooperativer Bildungsplan
- Vorstellung der Testergebnisse
- Beratung der Lehrkräfte und der Eltern
- Ableitung Zielsetzung und individuelle Bildungsplanung
5. Umsetzung der individuellen Bildungsangebote
6. Evaluation, ggfls. Anpassung der Förderangebote
7. Abschluss des Beratungsprozesses
oder
8. Einleitung eines Feststellungsverfahrens nur mit Einverständnis der Eltern möglich
Zuständigkeiten
Maria Isele
GHS Karl Person Schule Ringsheim, Grund- und Gemeinschaftsschule Rust- Kappel-Grafenhausen mit Ferdinand Ruska Schule Grafenhausen, GS Taubergießenschule Kappel, GS Münchweier, Grund- und WRS Kippenheim, GS Mahlberg, August Ruf Bildungszentrum Ettenheim, GS Mietersheim, GS Altdorf, GS Langenwinkel/Kippenheimweiler
Judith Kaes
GS Oberschopfheim, GS Friesenheim mit Außenstelle Schuttern, GS Oberweier mit Außenstelle Heiligenzell, GS Ludwig Frank Schule Nonnenweier, GS Ichenheim, Johann-Heinrich-Büttner Schule Altenheim, GHWRS Mörburgschule Schutterwald, GS Langhurst, GS Friederike Brion Schule Meißenheim, GS Johan Peter Hebel Schule Lahr
Mirka Kümpel
Teresa Lang
Theresa Schätzle
Grundschule Biberach, Fritz Ullmann – Grundschule Fischerbach, Hasemann-Schule Gutach, Heinrich-Hansjakob-Bildungszentrum Haslach, Graf-Heinrich-Schule Hausach, Franz-Josef-Krämer-Schule Hofstetten, Heinrich-König-Schule Mühlenbach, Brandenkopf-Schule Oberhamersbach, Grundschule Unterhamersbach, Wolftalschule Oberwolfach, Georg-Schöner-Schule Steinach, Herlinsbachschule Grundschule Wolfach, Bildungszentrum Ritter-von-Buß Zell a.H., Grundschule Nordrach, Wilhelm –Hausenstein – Schule Hornberg
Formulare
Feststellungsverfahren
Bei einem Feststellungsverfahren kann unterschieden werden zwischen einem Einschulungsgutachten (letztes Kindergartenjahr) und einer Antragsstellung während der Schulzeit. In diesem Fall muss ein Beratungs- und Unterstützungsangebot bereits stattgefunden haben.
Ablauf
- Antrag zur Anspruchsklärung geht über die zuständige Grundschule an das Schulamt Offenburg
2. Schulamt beauftragt entsprechendes SBBZ
3. SBBZ nimmt Kontakt zu den Erziehungsberechtigten auf
4. Sonderpädagogische Diagnostik
- Überprüfung der Sprache, Schulreife, Motorik und Kognition
- Kontaktaufnahme mit den zuständigen Erziehern, Therapeuten, etc.
- Anamnese mit den Erziehungsberechtigten
5. Abschlussgespräch (Eltern und Schulleitung der zuständigen Grundschule)
- Ergebnisse der Diagnostik
- Beratung der Eltern und Feststellung des Elternwunsches
6. Gutachten wird an das Staatliche Schulamt Offenburg gesendet
7. Staatliches Schulamt Offenburg entscheidet über den Schulort
8. Zusendung des Bescheids an die Eltern und die beteiligten Schulen
Download
Beratungs- und Unterstützungsangebot
Feststellungsverfahren
2_Datenblatt Feststellungsverfahren
3a_Antrag der Erziehungsberechtigten_Anspruchsprüfung
3b_Antrag der Schule_Anspruchsprüfung
Kontakt
Sonderpädagogischer Dienst
der Brüder Grimm Schule Lahr mit Außenstelle Steinach
Mauerweg 2
77933 Lahr
Telefon: 07821 / 95449-2405
E-Mail: znevn.vfryr@begranhxervf.qr